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  • David Waibel

Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2024 in der Schweiz geltend. Haben Sie Ihr ERP-System im Griff?

Aktualisiert: 21. Feb.

Bereits am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk zur Vorlage «AHV 21» an der Urne «Ja» gesagt. Damit wurde der Erhöhung der Schweizer MWST-Sätze ab 1. Januar 2024 zugestimmt, um das erwartete Defizit der AHV zu decken. Die Erhöhung der Schweizer MWST-Sätze tritt per 1. Januar 2024 in Kraft und werden wie folgt angehoben:

Sätze

Bisher

Anpassung

Angepasste Steuersätze

Normalsatz

7.7%

0.4%

8.1%

Reduzierter Satz

3.5%

0.1%

2.6%

Sondersatz für Beherbungsleistungen

3.7%

0.1%

3.8%



Handlungsbedarf der erforderlichen Anpassungen in Ihrem ERP-System:

Es ist zu empfehlen, dass Sie die diesbezüglich erforderlichen Anpassungen in Ihrem ERP-System rechtzeitig selber implementieren oder durch Ihren Softwareanbieter implementieren lassen und einer erfolgreichen Testphase durchlaufen, bevor Sie Angebote, Richtpreise, Offerten, Rechnungen, Buchungen im Zusammenhang mit Ihren Kunden ausfertigen, bei welchen es die neuen MWST-Sätze zu berücksichtigen gilt.



Optimieren Sie Ihre Bruttogewinn-Marge:

Bei der MWST handelt es sich nämlich um eine sogenannte «Allphasensteuer», welche entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhoben wird und grundsätzlich vom Endverbraucher zu tragen ist. Wenn es also die Marktverhältnisse in Ihrer Branche zulassen, wäre es bedauerlich, wenn Rechtsgeschäfte eingegangen werden, bei welchen die Erhöhung der Schweizer MWST-Sätze keinen Eingang finden und die eigene Bruttogewinn-Marge dadurch direkt geschmälert würde.



Erstmalige Deklaration der neuen MWST-Sätze auf der MWST-Abrechnung ab 1. Juli 2023:

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat publiziert, dass die neuen MWST-Sätze erstmals in der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023 respektive für das 2. Halbjahr 2023 gegenüber der ESTV abgerechnet werden können.



Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze:

Die per 1. Januar 2024 in Kraft tretende Steuersatzerhöhung wirkt sich wie folgt auf die massgeblichen Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS) und deren Umsatz- und Steuerzahllasten aus:

Saldo- und Pauschalsteuersätze bis 31. Dezember 2023

Saldo- und Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024

0.1%

0.1%

0.6%

0.6%

1.2%

1.3%

2.0%

2.1%

2.8%

3.0%

3.5%

3.7%

4.3%

4.5%

5.1%

5.3%

5.9%

6.2%

6.5%

6.8%



Umsatz- und Steuerzahllastlimiten bis 31. Dezember 2023

Umsatz- und Steuerzahllastlimiten ab 1. Januar 2024

Umsatzgrenze für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode

CHF 5'005'000.-

CHF 5'024'000.-

Steuerzahllast für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode

CHF 103'000.-

CHF 108'000.-


Periodenübergreifende Leistungserbringung 2023/24, welche MWST-Sätze gelten?

Haben Sie heute schon Angebote und Rechnungen zu erstellen, welche die Leistungsperiode 2024 betreffen? Oder haben Sie eine periodenübergreifendeLeistungserbringung 2023/24 zu offerieren, zu fakturieren oder zu verbuchen? Bei Unsicherheiten, ob und welche Schweizer MWST-Sätze dabei zur Anwendung gelangen, stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Nehmen Sie heute noch Kontakt auf, um keine Zeit zu verlieren.



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